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AGG

TreDia

Oliver Giefers, Philipp-Zorn-Str. 27, 50735 Köln – Tel. 0221-98860495

info@tredia.net

USt-ID-Nr.: DE186061095

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Tredia (Oliver Giefers)

Zwecks besserer Lesbarkeit verzichten wir in den AGB auf geschlechtsspezifische Bezeichnungen; selbstverständlich sind stets alle Geschlechter gemeint.

  1. Geltungsbereich der AGB

    • Die folgenden Bestimmungen gelten für sämtliche Dienstleistungen und Verträge von Tredia (Oliver Giefers) mit ihren Kunden unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der von Tredia (Oliver Giefers) angebotenen bzw. vertraglich übernommenen Leistungen.

    • Soweit Beratungs- und Verkaufsverträge von Tredia (Oliver Giefers) Bestimmungen enthalten, die von den folgenden AGB abweichen, gehen die individuell vereinbarten Vertragsregeln diesen AGB vor.

  2. Mitwirkungspflichten des Kunden

    • Um Tredia (Oliver Giefers) die vereinbarte professionelle Arbeit zu ermöglichen, wird der Kunde Tredia (Oliver Giefers) zur geschäftlichen, organisatorischen, technischen und wettbewerblichen Situation seines Unternehmens soweit wie erforderlich informieren. Tredia-Trainer und Berater werden achten darauf, nur die für den Auftrag relevanten Informationen zu erfassen.

  3. Vertraulichkeit

    • Die Auftragsabwicklung von Tredia (Oliver Giefers) erfolgt mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung. Mit der Auftragserteilung erklärt der Kunde sein Einverständnis zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten. Die gespeicherten Daten und Informationen werden gemäß der gesetzlichen Maßgaben zum Daten- und Persönlichkeitsschutz (DSGVO, BDSG) streng vertraulich behandelt. Tredia (Oliver Giefers) wird alle vom Kunden erhaltenen Informationen strikt vertraulich behandeln, soweit diese Informationen nicht ohnehin allgemein bekannt sind. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.

    • Tredia (Oliver Giefers) steht dafür ein, dass sie eigenen Mitarbeitern und/oder projektbezogen involvierten Personen Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitspflichten auferlegt hat.

    • Tredia (Oliver Giefers) ist befugt, im eigenen Namen Subunternehmer:innen und Berater:innen hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung von Seiten eines:einer Kund:in bedarf.
      Tredia (Oliver Giefers) hat mit Subunternehmer:innen und Berater:innen eine Verschwiegenheitsvereinbarung abgeschlossen.

  4. Datensicherung des Kunden
    Tredia (Oliver Giefers) stellt sicher, dass erarbeitete Daten im Falle einer Vernichtung oder Verfälschung mit vertretbarem Aufwand aus maschinenlesbaren Datenträgern rekonstruiert werden können (Datensicherung).

  5. Zahlungsbedingungen

    • Es gelten die Preise des von Tredia (Oliver Giefers) übersandten Angebots. 

    • Die Preise von Tredia (Oliver Giefers) werden als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer gegenüber Unternehmern, angezeigt für Deutschland, ausgewiesen. 

    • Sonderleistungen, wie zum Beispiel die Kosten für An- und Abreise, werden Kund:innen vor Vertragsabschluss in einem schriftlichen Angebot von Tredia (Oliver Giefers) mitgeteilt.

    • Eine Rechnung wird von Tredia (Oliver Giefers) per E-Mail in Form eines PDF-Dokuments oder per Post an den Rechnungsempfänger versandt. 

    • Kund:innen sind nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von Tredia (Oliver Giefers) ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen, die von Tredia (Oliver Giefers) schriftlich bestätigt wurden.

    • Sollten Sie als Kund:in in Zahlungsverzug geraten, ist Tredia (Oliver Giefers) berechtigt, die Leistung bzw. Lieferung zu verweigern, bis alle fälligen Zahlungen geleistet sind. Dabei ist Tredia (Oliver Giefers) auch berechtigt, Beratung und sonstige Leistungen im Rahmen der Vermittlung von Beratungen zurückzuhalten, zu unterbrechen, zu verzögern oder vollständig einzustellen, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein. Diese Rechte gelten unbeschadet sonstiger vertraglich vereinbarter oder gesetzlicher Rechte und Ansprüche von Tredia (Oliver Giefers).

    • Es gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen nach Rechnungseingang. Einwendungen gegen Rechnungen sind umgehend nach deren Zugang schriftlich bei Tredia (Oliver Giefers) geltend zu machen. Diese müssen innerhalb von 28 Kalendertagen ab Rechnungsdatum bei Tredia (Oliver Giefers) eingegangen sein.

  6. Vergütung (Honorar) bei vorzeitiger Vertragsbeendigung

    • Tredia (Oliver Giefers) räumt dem Kunden das Recht ein, jeden Dienstleistungsvertrag vorzeitig zu kündigen. Die vorzeitige Kündigung lässt vereinbarte Verschwiegenheitspflichten und sonstige nachvertragliche Treuepflichten unberührt. Die Vergütung von Tredia (Oliver Giefers) richtet sich in Fällen einer vorzeitigen Kündigung nach dem Abschnitt 6.3.

    • Für die bis zum Zugang einer vorzeitigen Kündigung erbrachten Leistungen von Tredia (Oliver Giefers) zahlt der Kunde das vereinbarte Honorar und die vereinbarten Auslagen an Tredia (Oliver Giefers). Berechnungsbasis für das Honorar sind dabei die getroffenen Vereinbarungen. Mehr als den für das gekündigte Projekt vereinbarten Fest- oder Pauschalpreis wird Tredia (Oliver Giefers) nach dieser Bestimmung nicht berechnen.

    • Werden vom Kunden beauftragte Leistungen später als 1 Woche vor dem geplanten Durchführungstermin storniert, so sind 30 % des vereinbarten Preises fällig.

  7. Stornierung/Projektabbruch durch Tredia (Oliver Giefers)
    Kann Tredia (Oliver Giefers) die vereinbarten Leistungen aufgrund von Krankheit, höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen nicht erbringen, vereinbart Tredia (Oliver Giefers) mit dem Kunden einen alternativen Termin für die Leistungserbringung. Sollte Tredia (Oliver Giefers) keinen geeigneten Ersatz anbieten können, werden dem Kunden bereits bezahlte Entgelte für nicht erbrachte beauftragte Leistungen zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

  8. Gewährleistung, Haftung

    • Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler und/oder Mängel einer von Tredia (Oliver Giefers) erbrachten Leistung bzw. eines erstellten Werkes darauf beruhen, dass der Kunde Mitwirkungspflichten gemäß Abschnitt 2 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung von Tredia (Oliver Giefers) ausgeschlossen. Den Nachweis der vollständigen und rechtzeitigen Erfüllung aller Mitwirkungspflichten wird im Streitfall der Kunde führen. Tredia (Oliver Giefers) übernimmt ferner keine Haftung für etwaige Schäden des Kunden, die auf Nichtbeachtung der Sicherungsobliegenheiten gemäß der Abschnitte 3 und 4 beruhen, insbesondere auch bei fehlender Einverständniserklärungen der beteiligten Feedbackgeber und - nehmer.

    • Für Schäden des Kunden haftet Tredia (Oliver Giefers) bei einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Mitarbeiter nur, wenn und soweit die Schäden auf der Verletzung solcher Pflichten beruhen, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks unbedingt erforderlich sind. Im Übrigen haftet Tredia (Oliver Giefers) für Schäden aus Verzug, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss oder aus unerlaubten Handlungen nur, wenn und soweit diese von Tredia (Oliver Giefers) vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.

    • Alle Leistungen werden nach derzeit aktuellem Wissensstand erbracht bzw. erstellt. Für die Verwendung der erbrachten Leistungen übernimmt Tredia (Oliver Giefers) keine Haftung. Dies gilt insbesondere für die Personalauswahl und -beurteilung. Hier kann Tredia (Oliver Giefers) nur sachgerechtes Vorgehen bei eigener Leistungserbringung gewährleisten. Eine Haftung von Tredia (Oliver Giefers) dafür, dass eine von uns durchgeführten Maßnahmen die vom Kunden in sie gesetzten Erwartungen erfüllt oder bestimmte Ergebnisse erzielt werden, wird nicht übernommen.

    • Alle etwaigen Schadensersatzansprüche gegen Tredia (Oliver Giefers) verjähren spätestens nach Ablauf von zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Kenntnis eines Schadens, spätestens jedoch mit Abschluss der vertragsgemäßen Tätigkeit.

  9. Urheberrechte und Copyright

    • Jeder an Tredia (Oliver Giefers) erteilte Auftrag ist ein Urheberwerksvertrag, der die Einräumung von Nutzungsrechten an den Tredia (Oliver Giefers)-Leistungen und Produkten regelt. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG und § 4 UrhG erforderlichen Bedingungen nicht erfüllt sind.

    • Das Copyright aller von Tredia (Oliver Giefers) erstellten Werke liegt ausschließlich bei Tredia (Oliver Giefers). Die unautorisierte Reproduktion der Inhalte, ganz oder in Auszügen, stellt eine Verletzung des Copyrights dar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigung, Verbreitung, Benutzung zur öffentlichen Wiedergabe, Weitergabe an Dritte, Übersetzung, Scans oder fotografische Speicherung und die Verarbeitung in elektronischen Systemen.

    • Tredia (Oliver Giefers) überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Eine Weitergabe des Nutzungsrechtes an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.

    • Die benutzten Marken und Logos genießen Schutz nach dem Markengesetz. Sie sind als Kund:in verpflichtet, die zugänglichen Unterlagen und Dateien nur in dem ausdrücklich gestatteten oder Kraft zwingender gesetzlicher Regelung auch ohne Zustimmung von Tredia (Oliver Giefers) erlaubten Rahmen zu nutzen und unbefugte Nutzungen durch Dritte nicht zu gestatten oder zu fördern. Dies gilt auch nach Beendigung, Widerruf oder Kündigung der Teilnahme an einer Beratung.

    • Im Übrigen gelten die deutschen Urheberrechtsbestimmungen.
       

  10. Rechtswahl, Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden

    • Neben den individuellen Absprachen und den AGB von Tredia (Oliver Giefers) gilt nur deutsches Recht.

    • Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden entfalten gegenüber Tredia (Oliver Giefers) keine Wirkung, selbst wenn Tredia (Oliver Giefers) ihrem Einbezug nicht ausdrücklich widerspricht.

    • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Die Mitarbaeiter/innen von Tredia (Oliver Giefers) sind zum Thema

  11. Erfüllungsort, Gerichtsstand

    • Erfüllungsort für Leistungen von Tredia (Oliver Giefers) und Zahlungen an die Gesellschaft ist deren Sitz in Köln.

    • Gerichtsstand für alle Klagen gegen Tredia (Oliver Giefers) ist Köln.

    • Für Klagen von Tredia (Oliver Giefers) gegen Kunden ist Köln gleichfalls Gerichtsstand.

  12. Ergänzende Bestimmungen für Werkverträge

    • Die Regelungen gelten für Beratungsangebote und -verträge sowei Schulungsmaßnahmen von Tredia (Oliver Giefers). Die Bestimmungen gelten ferner für entsprechende Teilleistungen von Tredia (Oliver Giefers), wenn diese im Beratungsangebot/-vertrag von weiteren Leistungen von Tredia (Oliver Giefers) abgegrenzt sind, z. B. bei stufenweisem oder nach Phasen gegliedertem Vorgehen.

    • Die Verjährungsfrist für Werkleistungen von Tredia (Oliver Giefers) richtet sich nach § 634a BGB und beginnt mit der Abnahme des Werks.

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